Weitere Schritte zur Öffnung der Kinderbetreuungsangebote

Wie geht es weiter mit den Kinderbetreuungsangeboten? – Die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. 3. 2020 sieht in der aktuellen Fassung vom 7. 5. 2020 mit Wirkung ab 9. 5. 2020 nach § 2 befristet bis 5. 6. ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen vor, das um zusätzliche Ausnahmen unter dem Gesichtspunkt der Notbetreuung ergänzt ist.

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