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Gremien

Mitgliederversammlung
(je Mitglied 1 Stimme)

Hauptausschuss

Präsidium

6 Fachausschüsse
· Finanzen, Wirtschaft
und Digitales
· Soziales, Kultur und Sport
· Touristik
· Recht, Verfassung und Personal
· Raumordnung, Strukturförderung,
Bau- und Wohnungsfragen
· Umwelt, Landwirtschaft
und Forsten

Arbeitsgruppen

Landesversammlung

Stadtverordneten-
vorsteher/
Stadtverordneten-vorsteherinnen,
Vorsitzende der
Gemeindevertretungen)

3 Regionalversammlungen

3 Regionalversammlungen

Arbeitsgruppen

21 Kreisversammlungen

(Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister)

Vorsitzende der Kreisversammlungen

Geschäftsstelle

Dezernat für Öffentlichkeitsarbeit und
Verbandsangelegenheiten
mit Freiherr vom Stein-Institut

Abteilung 1.1

Dezernat für Finanzen,
Wirtschaft, Arbeit und Soziales

Abteilung 1.2 / 1.3

Dezernat für Kommunalverfassung,
Sicherheit und Ordnung,
Bau- und Umweltrecht

Abteilung 2.1 / 2.2

Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium (11 Mitglieder) sowie den Hauptausschuss (30 Mitglieder).

Das Präsidium vertritt den Verband nach außen. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Ersten Vizepräsidenten,
dem Vizepräsidenten sowie 7 Beisitzern und dem Sprecher der Geschäftsführung oder einem Stellvertreter.

Der Hauptausschuss beschließt wichtige Stellungnahmen des HSGB zu Gesetzen, Verordnungen und Erlassen.

Der HSGB gliedert sich in 21 Kreisversammlungen, in denen die Mitgliedskommunen durch ihre Bürgermeister/innen vertreten sind. An der Spitze stehen jeweils ein Vorsitzender sowie dessen Stellvertreter. Diese Kreisversammlungen koordinieren die Belange der Mitgliedskommunen auf der Kreisebene und fördern den Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden.

Die Stadtverordnetenvorsteher/innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen aus den Mitgliedskommunen sind in drei Arbeitsgemeinschaften (Regionalbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel) organisiert, die sich regelmäßig zum Gedankenaustausch treffen. Aus diesen drei Arbeitsgemeinschaften (Regionalversammlungen) werden die Regionalvorstände (bestehend aus jeweils fünf Personen) gewählt, die dann gemeinsam mit derzeit vier Ehrenmitgliedern den Landesvorstand bilden.

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