
Gremien
Mitgliederversammlung
(je Mitglied 1 Stimme)
Hauptausschuss
Präsidium
6 Fachausschüsse
· Finanzen, Wirtschaft
und Digitales
· Soziales, Kultur und Sport
· Touristik
· Recht, Verfassung und Personal
· Raumordnung, Strukturförderung,
Bau- und Wohnungsfragen
· Umwelt, Landwirtschaft
und Forsten
Arbeitsgruppen
Landesversammlung
Stadtverordneten-
vorsteher/
Stadtverordneten-vorsteherinnen,
Vorsitzende der
Gemeindevertretungen)
3 Regionalversammlungen
3 Regionalversammlungen
Arbeitsgruppen
21 Kreisversammlungen
(Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister)
Vorsitzende der Kreisversammlungen
Geschäftsstelle
Dezernat für Öffentlichkeitsarbeit und
Verbandsangelegenheiten
mit Freiherr vom Stein-Institut
Abteilung 1.1
Dezernat für Finanzen,
Wirtschaft, Arbeit und Soziales
Abteilung 1.2 / 1.3
Dezernat für Kommunalverfassung,
Sicherheit und Ordnung,
Bau- und Umweltrecht
Abteilung 2.1 / 2.2
Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium (11 Mitglieder) sowie den Hauptausschuss (30 Mitglieder).
Das Präsidium vertritt den Verband nach außen. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Ersten Vizepräsidenten,
dem Vizepräsidenten sowie 7 Beisitzern und dem Sprecher der Geschäftsführung oder einem Stellvertreter.
Der Hauptausschuss beschließt wichtige Stellungnahmen des HSGB zu Gesetzen, Verordnungen und Erlassen.
Daneben hat der Verband sechs Fachausschüsse, die verbandspolitische Initiativen erarbeiten und zu Gesetzentwürfen, Verordnungen und Erlassen der Landesregierung sowie zu Gesetzentwürfen der Landtagsfraktionen Stellung nehmen, um die Entscheidungen der Organe vorzubereiten.
Der HSGB gliedert sich in 21 Kreisversammlungen, in denen die Mitgliedskommunen durch ihre Bürgermeister/innen vertreten sind. An der Spitze stehen jeweils ein Vorsitzender sowie dessen Stellvertreter. Diese Kreisversammlungen koordinieren die Belange der Mitgliedskommunen auf der Kreisebene und fördern den Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden.
Die Stadtverordnetenvorsteher/innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen aus den Mitgliedskommunen sind in drei Arbeitsgemeinschaften (Regionalbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel) organisiert, die sich regelmäßig zum Gedankenaustausch treffen. Aus diesen drei Arbeitsgemeinschaften (Regionalversammlungen) werden die Regionalvorstände (bestehend aus jeweils fünf Personen) gewählt, die dann gemeinsam mit derzeit vier Ehrenmitgliedern den Landesvorstand bilden.
