Startseite Aktuelle Informationen zum Coronavirus Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)

Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)

Mit dem heutigen Tag (29.5.2020) ist das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in Kraft getreten, das gestern im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1041 ) verkündet wurde.
Mit diesem Gesetz werden befristete Sonderregelungen getroffen, die gewährleisten sollen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung weiter ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die Sonderregelungen betreffen auch die Aufstellung der Bauleitpläne.

Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 24 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (https://www.bgbl.de/) einsehen bzw. zu privaten Gebrauch herunterladen (kostenloser Bürgerzugang).

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