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Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Neue Fassung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weist darauf hin, dass zwar in Bussen und Bahnen die Maskenpflicht nach der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung entfällt, aber für die Angebote der Kinderbetreuung seitens des Landes Hessen sich keine coronabedingten Änderungen ergeben. 

Aktuelle Regelungen nach der Coronavirus-Basisschutzverordnung

Mit der am Samstag, den 2.4.2022 in Kraft tretenden Coronavirus-Basisschutzverordnung wird die bisher geltende Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchV) vom 24.11.2021, zuletzt geändert am 18.03.2022 aufgehoben.

Die neue Coronavirus-Basisschutzverordnung regelt die nach § 28a Abs. 7 IfSG noch möglichen „Basisschutzmaßnahmen“. Diese sehen Maskenpflicht und Testvorgaben nur noch in eng begrenzten Bereichen vor. Die neuen Regelungen bedeuten mehr Eigenverantwortung der Bürger.

Siebte Anpassungsverordnung zur Coronavirus-Schutzverordnung

Das hessische Corona-Kabinett hat wie angekündigt die geplanten Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Am 21.02.2022 wurde die 7. Verordnung zur Anpassung der Coronaschutzverordnung (CoSchuV) online gestellt und damit verkündet.

Diese setzt die Beschlüsse des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16.02.2022 um.

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