Die wesentliche Inhalte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (§ 2) besteht nur noch in folgenden Einrichtungen:
- in Arztpraxen
- in Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, bei ambulanten Intensivpflegediensten und Rettungsdiensten
- in Pflegeeinrichtungen und bei Pflegediensten
- in Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern pp., Abschiebehafteinrichtungen
- in den Fahrzeugen des ÖPNV, FFP2-Maske oder vergleichbar bleibt empfohlen (Maskenpflicht im Luftverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr ist nach wie vor bundesgesetzlich festgeschrieben)
- Testpflichten (§ 3):
- für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, bei ambulanten Intensivpflegediensten, in Pflegeheimen, bei Pflegediensten sowie in Flüchtlingsunterkünften; Test ist Voraussetzung zum Betreten bzw. Tätigwerden, Verpflichtung der Einrichtungen zum Testangebot
- Ausnahmen sind für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich
- Keine generelle Anordnung von Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) diese werden ggf. anlassbezogen (bei einem Ausbruchsgeschehen) vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet.
- Fortschreibung der Testungen (mindestens) dreimal wöchentlich für Lehrer und Schüler bis Ende April 2022 (eine Woche vor und eine Woche nach den Osterferien). Die Möglichkeit der Abmeldung vom Präsenzunterricht bleibt solange bestehen. Bei einem positiven Test im Klassenverband kann weiterhin täglich getestet werden.
- Das „Schülertestheft“ entfällt.
- JVAs, Abschiebehaftanstalten und ggf. die Einrichtungen des Maßregelvollzugs können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Die neue Coronavirus- Basisschutzverordnung ist zur Kenntnisnahme beigefügt sowie ebenso die Pressemitteilung des Corona-Kabinetts vom 28.03.2022 . Wir bitten um Beachtung.
