Corona: Hinweise und Leitlinien für Arbeitgeber
Zu den aktuell jeweils gültigen Rechtsgrundlagen ist insbesondere auf die Verordnungen der Landesregierung zu verweisen, die unter hessen.de veröffentlicht sind.
Zu den aktuell jeweils gültigen Rechtsgrundlagen ist insbesondere auf die Verordnungen der Landesregierung zu verweisen, die unter hessen.de veröffentlicht sind.
Anliegend stellen wir Ihnen soeben veröffentlichte Handlungsempfehlungen für Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katstrophenhilfe (BBK), welche uns vom Deutschen Städte- und Gemeindebund übersandt wurden.
Daher hat die Hessische Landesregierung am 13. und 14. März 2020 auf dem Verordnungswege auch Regelunen zur Betreuung von Kindern von Angehörigen der Gesundheits- und Pflegeberufe in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege getroffen.
Die Hessische Landesregierung mit der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020, geändert durch Verordnung vom 14. März 2020, auch Regelungen zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege getroffen.
Derzeit gibt es seitens der Arbeitgeber zu den Folgewirkungen des …