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Kindertagesbetreuung für Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe

Grundsätzlich gilt: Kinder dürfen vorerst bis einschließlich 19. April 2020 keine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, altersübergreifende Einrich
tung) oder Kindertagespflegestelle betreten.
Die Regelung gilt mit sofortiger Wirkung, also ab Montag, dem 16. März 2020.
Damit entfallen die regulären Betreuungsangebote in Kitas und Kindertagespflege.

Schreiben vom 16. März: Kindertagesbetreuung für Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe

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