Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen während der Corona-Pandemie

Mit der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 22. März 2020 wurde die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus geändert. Demnach können von der grundsätzlichen Regelung, dass der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren ist, gemäß § 1 Abs. 4 der 3. VO von den zuständigen Behörden Ausnahmen für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen zugelassen werden.

„Bündnis Ausbildung Hessen“ appelliert an Betriebe, weiter auszubilden und bietet Unterstützung an

Das „Bündnis Ausbildung Hessen“ bekennt sich trotz der aktuell schwierigen Situation, in der sich die hessische Wirtschaft aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise befindet, zur dualen Ausbildung und appelliert geschlossen an die Betriebe, begonnene Ausbildungen fortzusetzen und sich auch im kommenden Ausbildungsjahr weiter für die Sicherung des Fachkräftebedarfs zu engagieren.

Beitrag der Heilbäder und Kurorte in Deutschland zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Mit ihren medizinisch-therapeutischen Kompetenzen in der Prävention und Rehabilitation wollen die Heilbäder und Kurorte in Hessen und in ganz Deutschland einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten. Doch die kurspezifischen, meist kommunalen Angebote der prädikatisierten Gesundheitsstandorte können nur mit entsprechenden Hilfspaketen und der maßvollen und alle Sicherheits- und Hygienevorschriften umfassenden Öffnung der Gesundheitseinrichtungen erhalten werden.

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