Mit der Neunten Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus vom 01.05.2020 (GVBl. S. 290) wurden die Verordnungen 1 bis 6 zur Bekämpfung des Corona Virus angepasst und zum Teil gelockert. Die Verordnungen wurden jeweils bis zum 10.05.2020 verlängert.
Anlagen:
Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Auslegungshinweise 4.CoronaVO
Anlage zu den Auslegungshinweisen 4. CoronaVO
