Mit der dritten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde § 2 Abs. 2 Satz 1 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 (GVBl. S. 153) dahingehend geändert, dass nach Nr. 16 als neue Nr. 17 eingefügt wird:
„17. Schulleitungen, Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Unterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 befasst sind,“ und die bisherige Nr. 17 – Nr. 18 wird.
Damit gehören jetzt auch Lehrer/innen zu den systemrelevanten Berufen.
Anlagen
Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Lesefassung Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
