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Kita-Notbetreuung und Lehrkräfte

Mit der dritten Verordnung zur Änderung der  Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde § 2 Abs. 2 Satz 1 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 (GVBl. S. 153) dahingehend geändert, dass nach Nr. 16 als neue Nr. 17 eingefügt wird:

„17. Schulleitungen, Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Unterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 befasst sind,“  und die bisherige Nr. 17 – Nr. 18 wird.

Damit gehören jetzt auch Lehrer/innen zu den systemrelevanten Berufen.

Anlagen

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus 
Lesefassung Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

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