Startseite Aktuelle Informationen zum Coronavirus 8. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus

8. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus

Der Personenkreis der Berechtigten zur Kindernotbetreuung wird um

  • Beschäftigte des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (§ 2 Abs. 2 Nr. 11d – neu 2. Corona-VO) ergänzt.
  • Außerdem werden Angehörige der Werksfeuerwehren aufgenommen (in § 2 Abs. 2 Nr. 2 2. Corona-VO).

Die Änderungen treten am 4. Mai 2020 in Kraft.

Die Verkündung der o.g. Verordnung erfolgt in Kürze.
Die Lesefassung der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden Sie zeitnah unter https://www.hessen.de

Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
Referatsleiterin II 1
Kinder, frühkindliche Bildung
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

Anlage: Achte AnpassungsVO HMSI

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