Die Bestimmungen zu Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen, zum Schul- und Hochschulunterricht, Dienstleistungen und Handel, Gastronomie und Tourismus sowie Sport und Freizeit wurden modifiziert sowie der Besuch von Kultureinrichtungen wie Theater und Museen, Spielhallen, Casinos und Wettbüros behandelt.
Untenstehend finden Sie die entsprechende Pressemitteilung der Landesregierung sowie die konsolidierten Lesefassungen der aktuellen Corona-Verordnungen, die am 9. Mai 2020 in Kraft getreten sind. Ebenso können Sie der Anlage Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung/3. und 4. VO zur Bekämpfung des Corona-Virus) entnehmen.
Anlagen:
Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
3. und 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
5. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
6. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
PM Unser Plan für Hessen
2020-05-10_Auslegungshinweise_4.CoronaVO.pdf
2020-05-11_Auslegungshinweise_CKBVO_mit Markierung.pdf
