Startseite Aktuelle Informationen zum Coronavirus Öffnung von Frei- und Hallenbädern für Schwimmvereine und Schwimmkurse ab 01.06.2020

Öffnung von Frei- und Hallenbädern für Schwimmvereine und Schwimmkurse ab 01.06.2020

In einer Telefonkonferenz mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Hessischen Landesregierung wurde die Frage der Wiedereröffnung von Frei- und Hallenbädern erneut erörtert und diskutiert. Dieses insbesondere auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in einigen Bundesländern bereits bzw. zeitnah mit der Öffnung der Schwimmbäder zu rechnen ist.

So ist auch seitens der Hess. Landesregierung vorgesehen, für Schwimmvereine und Schwimmkurse die Nutzung der Einrichtungen ab dem 1.6.2020 unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregelungen wieder zu ermöglichen. Dieses, sowie auch die Nutzung von Hotelschwimmbädern soll ermöglicht werden. Eine Nutzung für den Publikumsverkehr ist zunächst nicht vorgesehen.

In einem weiteren Schritt, etwa Mitte Juni, soll die Frage geklärt werden, ob unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen auch ein eingeschränkter Publikumsverkehr darstellbar ist. Hierzu sollen auch die Erfahrungen der anderen Bundesländer sowie auch die hessischen Lockerungen für Schwimmvereine, Schwimmkurse und Hotelschwimmbäder Berücksichtigung finden.

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