Zu den Ausführungen im HMdIS-Schreiben (s. Anlage) betr. § 27 GemHVO heben wir nach einer Rückfrage beim HMdIS zur Vermeidung möglicher Missverständnisse hervor, dass Liquiditätskredite (anders als Kredite im investiven Bereich) nach wie vor nicht als Deckungsmittel im haushaltsrechtlichen Sinne anzusehen sind (so ausdrücklich Hinweis Nr. 3 zu § 93 HGO). Vielmehr dienen sie, wie auch das im Anhang beigefügte Schreiben ausführt, zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und ggfls. zur Vorfinanzierung von Investitionen.
