Schulkindbetreuung

Presseinformation des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Hessischen Kultusministeriums zur Notbetreuung für Kinder bestimmter Berufsgruppen am Wochenende, den Feiertagen und in den Osterferien

Kita: Notbetreuung wg. Kindeswohlgefährdung

Das Sozialministerium hat von verschiedenen Seiten die Frage erreicht, ob Kinder, die aufgrund eines Verdachts auf oder einer bereits erfolgten Kindeswohlgefährdung in der Familie eine Kindertagesbetreuung benötigen, auch zu der Gruppe gehören, die in der jetzigen Situation die Möglichkeit zur Nutzung der Notbetreuung in der Kindertagestageseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Dies ist nunmehr mit der Dritten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus mit Wirkung zum 28. März entsprechend rechtlich geregelt worden.

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