Startseite Aktuelle Informationen zum Coronavirus Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Die aktuelle Lage durch die dynamische Fortschreitung der Corona-Pandemie hat zahlreiche Auswirkungen und Einschränkungen auf das öffentliche Leben, aber auch auf organisatorische Maßnahmen der Städte und Gemeinden. In diesem Zusammenhang sind eine Vielzahl von Anfragen zu Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung an die Geschäftsstelle herangetragen worden. Diese Fragen hat die Geschäftsstelle mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen diskutiert, was im Ergebnis zur Erarbeitung der „Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ durch das HMWEVL geführt hat. Hierbei hat sich die Geschäftsstelle intensiv eingebracht.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage: Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung im Zusammenhang mit Corona (Hessen)-final

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