Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen werden der Corona-Pandemie

Mit der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 22. März 2020 wurde die dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus geändert. Demnach können von der grundsätzlichen Regelung, dass der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren ist gemäß § 1 Abs. 4 der 3. VO von den zuständigen Behörden Ausnahmen für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen zugelassen werden.

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