Aktuell wird unsere Gesellschaft, das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.
Derzeit sieht das Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz keine Notwendigkeit, die grundsätzlichen Strukturen der Abfallentsorgung in Hessen zu ändern. Oberstes Gebot sollte hier sein, dass die bestehenden und bekannten Entsorgungswege soweit als möglich erhalten bleiben.
Anlagen
Anschreiben an die Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Hessen
Muster Notfallbetreuung für Schlüsselberufe
Lesefassung 2. CoronaVO
