Startseite Aktuelle Informationen zum Coronavirus Sicherstellung der Kindernotbetreuung in den Osterferien sowie in Ausnahmefällen an Wochenenden und Feiertagen ab dem 4. April 2020

Sicherstellung der Kindernotbetreuung in den Osterferien sowie in Ausnahmefällen an Wochenenden und Feiertagen ab dem 4. April 2020

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit den kommunalen Spitzenverbänden die in der Anlage beigefügten Regelungen zur Fortsetzung der nach der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bestehenden Notbetreuung für die Kinder von den in der Verordnung genannten „Funktionsträgern“ sowie die sogen „Not-Notbetreuung“ am Wochenende und an Feiertagen für Einsatzkräfte aus dem Rettungsdienst sowie dem Gesundheitswesen vereinbart.

Letzteres sollte die absolute Ausnahme bleiben und sein.

Wir bitten um Kenntnisnahme

Anlagen:
Anschreiben Kindernotbetreuung
Kurzpapier Kindernotbetreuung

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