Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit den kommunalen Spitzenverbänden die in der Anlage beigefügten Regelungen zur Fortsetzung der nach der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bestehenden Notbetreuung für die Kinder von den in der Verordnung genannten „Funktionsträgern“ sowie die sogen „Not-Notbetreuung“ am Wochenende und an Feiertagen für Einsatzkräfte aus dem Rettungsdienst sowie dem Gesundheitswesen vereinbart.
Letzteres sollte die absolute Ausnahme bleiben und sein.
Wir bitten um Kenntnisnahme
Anlagen:
Anschreiben Kindernotbetreuung
Kurzpapier Kindernotbetreuung
