Vollzug der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus

Mit der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20.03.2020 sowie mit der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 22.03.2020 wurde die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus sowie die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus derart geändert, dass für den Vollzug dieser Verordnungen abweichend von § 5 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst neben den Gesundheitsämtern die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig sind, wenn die Gesundheitsämter nicht rechtzeitig erreicht oder tätig werden können, um eine bestehende Gefahrensituation abwenden zu können.

Handlungsempfehlungen für Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“

Anliegend stellen wir Ihnen die Handlungsempfehlungen für Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katstrophenhilfe (BBK) zur Verfügung, welche uns vom Deutschen Städte- und Gemeindebund übersandt wurden. Die Empfehlungen beinhalten Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine mögliche weitere Ausbreitung des Coronavirus, die auch Kommunen bzw. kommunale Unternehmen betreffen.

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