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Erleichterungen zur Erteilung der Haushaltsgenehmigung

Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS)  teil aufgrund der Coronakrise Erleichterungen zur Erteilung der Haushaltsgenehmigung in einem Anschreiben an uns mit:

” …. aufgrund der derzeitigen Situation, dass teilweise Haushalte nicht mehr rechtzeitig (vor dem 30.4.) in den Gemeindevertretungen beschlossen werden können (weil z.B. Sitzungen abgesagt wurden), ist es ausnahmsweise vertretbar, wenn der verwaltungsseitig aufgestellte Jahresabschluss 2019 nach dem 30.4. noch nicht vorliegt. Es reicht insofern der aufgestellte Jahresabschluss 2018 aus, um die Genehmigung für 2020 zu erhalten.

Wir werden die Aufsichtsbehörden darauf hinweisen, dass in diesen Fällen (der aufgestellte Jahresabschluss 2019 liegt nach dem 30.4. noch nicht vor) eine Zurückstellung vermieden werden soll und es ausreicht, wenn der aufgestellte Jahresabschluss 2018 vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Hardt

Leiter des Referates Kommunale Finanzen, Haushalt und Wirtschaft
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden“

Wir bitten um Kenntnisnahme.
Dr.R/Rau/Ju

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