Mit Schreiben vom 24. März 2020 hatte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Abfallentsorgung in der Corona-Krise informiert (s. unsere Information vom 25. März 2020). Hierzu liegen nunmehr ergänzende Erläuterungen des Ministeriums vor (Schreiben vom 1. April 2020).
Wir bitten um Kenntnisnahme.
