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30. Juli 2020
Besondere Pflichten öffentlicher Arbeitgeber bei der Bewerbung schwerbehinderter oder gleichgestellter Bewerber Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG schon bei versehentlichen Verstößen bzw. Übersehen einer Bewerbung und besonderer Hinweise auf Gleichstellung BAG Urteil vom 23. Januar 2020 – 8 AZR 484/18
