Startseite Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Zuweisungen Familienleistungsausgleich im II. Quartal 2020/Neuberechnung der Schlüsselzahlen

Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Zuweisungen Familienleistungsausgleich im II. Quartal 2020/Neuberechnung der Schlüsselzahlen

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat das Aufkommen der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Höhe der Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich im II. Quartal 2020 mitgeteilt.

 

II. Quartal 2020

II. Quartal 2019

Veränderung zum Vorjahresquartal in %

Gemeindeanteil     Einkommensteuer

819.565.154,50

        996.965.723,82 

-17,8%

Gemeindeanteil  Umsatzsteuer

153.788.661,43

    172.339.519,32

-10,8%

Zuweisungen                        Familienleistungsausgleich

58.190.837,00

      56.259.715,27  

+3,4%

Damit bestätigte sich grundsätzlich der bereits mit der Mai-Steuerschätzung 2020 vorhergesagte Abwärtstrend (wir berichteten im Eildienst Nr. 6 – ED 116 vom 17. Juni 2020).

Dabei haben die weitgehende Beschränkung des öffentlichen Lebens im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie, aber wohl auch die erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in vielen anderen Ländern weltweit zu einem historischen Einbruch insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer geführt. Selbst in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gab es keine derart tiefgreifende Verschlechterung.

Nach Einschätzung der Geschäftsstelle ist die weitere Entwicklung mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die im Herbst anstehenden Orientierungsdaten sollen auf der so genannten Interims-Steuerschätzung aufbauen, deren Ergebnisse ab 12. September zu erwarten sind.

Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile

Aktuell beginnt auch die Diskussion, ob der Bund die für die Berechnung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer maßgeblichen Sockelbeträge nach § 3 Abs. 1 Satz 4 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG, ein Bundesgesetz) von 35.000 bzw. 70.000 Euro auf 40.000 bzw. 80.000 Euro erhöht. Anlass für diese Überprüfung ist die turnusmäßig für die Zeit 2021-2023 anstehende Neufestlegung der Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile (wir berichteten dazu im Eildienst Nr. 7 – ED 149 vom 16. 7. 2020). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plädiert aktuell für eine Beibehaltung der derzeit gültigen Sockelbeträge von 35.000 bzw. 70.000 Euro für die Periode 2021-2023. Grundlage für diese Einschätzung ist die Auswertung der Einkommensteuerstatistik 2016.
 

Für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist die Berechnung der Schlüsselzahl geregelt (§ 5a GFRG), diesbezüglich erfolgt lediglich eine Aktualisierung der statistischen Berechnungsgrundlage. 

Gemeindescharfe Modellberechnungen liegen noch nicht vor.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.

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