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5. Januar 2015
Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.03.2014, Az.: 6 CN 1.113 Nichtigkeit der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken, öffentliche Bibliotheken, Callcenter und Lotto- und Totogesellschaften
