Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport informiert mit Schreiben vom 23. Mai 2019 darüber, dass mit dem Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz sich in Hessen die Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten im Hessischen Beamtenversorgungsgesetz geändert haben.
