Bei Entsendung oder Dienstreisen sowie auch nur kurzfristigen dienstlichen Tätigkeiten im Ausland besteht das Erfordernis der A1-Bescheinigung

Die Entsendebescheinigung A1 gibt Auskunft darüber, welches Sozialsystem für die betreffende Person bei Dienstreisen oder Entsendungen im EU-Raum zuständig ist. Dadurch soll die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vermieden werden. Selbst bei kurzen oder nur wenige Stunden dauernden Dienstreisen ist die Ausstellung der A1-Bescheinigng erforderlich. Dies gilt für alle Staaten der Europäischen Union (EU) des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz

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