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Urteile des Bundesarbeitsgerichts – Verjährung und Verfall des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach der seit dem Jahr 2018 bestehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der sich das Bundesarbeitsgericht mit einem für das Urlaubsrecht wegweisenden Urteil vom 20. Dezember 2022 (Az. 9 AZR 266/20) angeschlossen hat, kann der Anspruch auf Urlaub nur noch dann verjähren oder verfallen, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten individuell und konkret auf den Urlaub und den möglichen Verfall bzw. Verjährung hingewiesen hat und sie so in die Lage versetzt hat, den Erholungsurlaub auch tatsächlich zu nehmen.

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