Geänderte Beihilfeverordnung tritt in Kraft: Möglicher Handlungsbedarf bei Wahlleistungen Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer
Die Beihilfeverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie tritt gem. ihres Art. 2 zum 1.11.2015 in Kraft.
