Verbändeanhörung zum Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung

Mit Schreiben vom 25. November 2016 hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport den Kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung in der Fassung vom 15. Dezember 2009 (GVBl. I S. 758, 760), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218) zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt. Stellungnahmefrist ist der 25. Januar 2017.

Hessische Leistungsanreizeverordnung und § 46 Abs. 5 HBesG Leistungsentgelt für Beamte

Nach § 46 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) besteht die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A für besondere Leistungen Leistungsprämien, Leistungszulage oder Sonderurlaub neben der Besoldung zu gewähren. Die Landesregierung wurde nach § 46 Abs. 3 ermächtigt, das Nähere zur Vergabe dafür durch Rechtsverordnung zu regeln. Dies ist inzwischen mit der Leistungsanreizeverordnung geschehen.

Gesetzesentwürfe: Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

Der Bundesrat hat sich am Freitag, den 8. Juli 2016, mit den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes befasst.

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