Es ist beabsichtigt, den mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft tretenden Runderlass unter Beibehaltung der bisherigen Regelung neu bekanntzugeben. Der Entschädigungsbetrag beträgt derzeit 200,00 € für die Tätigkeit und den Zeitaufwand zur Durchführung eines Einigungsverfahrens nach § 71 HPVG.
Den Gemeinden wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Wir verweisen auf die beigefügten Schreiben, bitten um Kenntnisnahme und ggf. um Stellungnahme bis zum 1. Juli 2017, um unsererseits gegenüber den Ministerien Stellung zu nehmen.
Mühlheim, den 30.05.2017
1-Bü/Sl
