Das Infoblatt ist auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (www.HMDIS.hessen.de) unter „Bürger und Staat/Personalwesen“ über den Link „Detailinformation zu Personalwesen“ und unter „Infoschriften“ abrufbar.
Es enthält Definitionen über die begrenzte Dienstfähigkeit im Sinne von § 27 Beamtenstatusgesetz sowie Erläuterungen über die vorzunehmenden Maßnahmen. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Arbeitszeit und Besoldung.
Im Übrigen verweisen wir auf das Infoblatt.
Mühlheim am Main, 21.06.2017
1-Bü/Fie
