Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat dem HSGB ein Informationsschreiben des GKV-Verbandes zum Verfahren der Beihilfestellen bei der Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld übermittelt – mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. Weiterleitung an die Beihilfestellen.
