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Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen KV aufgrund des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld durch die Beihilfestellen

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat dem HSGB ein Informationsschreiben des GKV-Verbandes zum Verfahren der Beihilfestellen bei der Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld übermittelt –  mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. Weiterleitung an die Beihilfestellen.

2017-07-19_GKV-SV an Ministerien_PUG

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