Gemeindewirtschaftsrecht, Finanzwesen und Steuern aktuell

Digitaler Steuerbescheid
Im Rahmen des Projektes „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ wurde eine aktuelle Meldung zum Projektstand veröffentlicht. Diese können sie als Information als PDF im Anhang entnehmen.
Informationen zu Extremwetterrichtlinie und Förderung klimaangepasstes Waldmanagement
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLUWFJH) hat den Kommunalen Spitzenverbänden nachfolgende Informationen zur Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald) vom 26.01.2024 und zur Förderung klimaangepassten Waldmanagements (KLAWAM) zur Verfügung gestellt.
Bereitstellung der neuen Grundsteuermessbetragsdaten im Rahmen der Grundsteuerreform
Die Oberfinanzdirektion hat die Geschäftsstelle im Dezember 2023 wie folgt über die Bereitstellung der neuen Grundsteuermessbetragsdaten im Rahmen der Grundsteuer informiert: „Die Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen schreitet zügig voran. Die Hessische Steuerverwaltung hat bereits rund 2,2 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag an Eigentümerinnen und Eigentümer übersandt. Wie Sie wissen, stellt die Hessische Steuerverwaltung Ihnen, den hessischen Städten und Gemeinden, die neuen Grundsteuermessbetragsdaten ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Hierfür haben Sie sich bereits bei ELSTER-Transfer für die Verfahrensart „GMBX” registriert. Die Hessische Steuerverwaltung hat im Sommer dieses Jahres begonnen, erste Datensätze an Kommunen zu liefern. Die bisher beteiligten Kommunen konnten diese Datensätze erfolgreich abrufen und verarbeiten. Die Hessische Steuerverwaltung hat daher im Laufe der 47. Kalenderwoche sämtlichen hessischen Städten und Gemeinden, also auch Ihnen, neue Grundsteuermessbetragsdaten elektronisch zum Abruf bei ELSTER bereitgestellt. Weitere Datensätze werden sukzessive folgen. Um Sie bestmöglich auf das neue Verfahren vorzubereiten, finden Sie im Anhang ein Merkblatt mit weitergehenden technischen Informationen. Die Hessische Steuerverwaltung hat Sie in der 47. Kalenderwoche auch unmittelbar über jene E-Mail-Adressen, mit denen Sie sich bei ELSTER-Transfer für die Verfahrensart „GMBX“ registriert hatten, über den Beginn der Datenbereitstellung informiert. Diese Information enthielt zudem die Einladung zu einem virtuellen Austausch mit der Hessischen Steuerverwaltung, …
„NavLog Landeslizenz für Waldbesitzer
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat die Kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 27.09.2023 über den Erwerb einer NavLog Landeslizenz für kommunale Waldbesitzer wie folgt informiert:
Grundsteuermessbetrag: Möglichkeit der Mitteilung von Aktenzeichen durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Die Oberfinanzdirektion (OFD) teilt mit, dass bei der Hessischen Steuerverwaltung die Möglichkeit der Mitteilung von Aktenzeichen durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bei konkreter Angabe des Grundbesitzes besteht.
Merkblatt zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden gemäß § 116 AO bei Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen
Das hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) informiert über die Aktualisierung des Merkblatts zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden gemäß § 116 AO bei Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen.
Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wurde befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 aufgelegt. Das Förderprogramm soll nun über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden und die Öffnung für neue Anträge soll noch im Jahr 2022 erfolgen.
BMF-Rundschreiben zu den Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22.07.2022 ein Rundschreiben zu den Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142), Gz. IV A 3 – S 1910/22/10040 :010, Dok 2022/0666774 veröffentlicht.
Vereinfachung der Flächenermittlung durch Schätzung in Fällen von (offensichtlich) steuerbefreitem Grundbesitz
Am 29. Juni hat die Oberfinanzdirektion die angehängte Verfügung zur Vereinfachung der Flächenermittlung durch Schätzung in Fällen von (offensichtlich) steuerbefreitem Grundbesitz veröffentlicht. Diese betrifft die Stellung der Kommune als Steuerpflichtiger und hat eigentlich für alle Kommunen eine praktische Relevanz. Anlage
Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes
Nachfolgend können Sie den uns zu Stellungnahme zugeleiteten Entwurf der Neufassung der Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes einsehen.
Gemeindewirtschaftsrecht, Finanzwesen und Steuern
