Am 29. Juni hat die Oberfinanzdirektion die angehängte Verfügung zur Vereinfachung der Flächenermittlung durch Schätzung in Fällen von (offensichtlich) steuerbefreitem Grundbesitz veröffentlicht. Diese betrifft die Stellung der Kommune als Steuerpflichtiger und hat eigentlich für alle Kommunen eine praktische Relevanz.
