Startseite Fachinformationen Fachinformationen Finanzen / Gemeindewirtschaftrecht Grundsteuermessbetrag: Möglichkeit der Mitteilung von Aktenzeichen durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Grundsteuermessbetrag: Möglichkeit der Mitteilung von Aktenzeichen durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Dies und weitere hilfreiche Hinweise für die eigene Erklärungsabgabe von Kommunen sind in dem beigefügten Schreiben der OFD zu entnehmen.

Anlage: Möglichkeit der Anfrage von Aktenzeichen

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