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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Prostituiertenschutzgesetz; hier: Fortbildungsangebot durch FIM (Frauenrecht ist Menschenrecht e. V.)

Ein zweitägiges Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die an der Anmeldung von Prostituierten (laut § 3-9 ProstSchG) oder der Gesundheitlichen Beratung (laut § 10 ProstSchG) beteiligt sind oder sein werden.

Prostituiertenschutzgesetz

hier: Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten

Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes zum 01.01.2018

Mit Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes vom 18.12.2017 (GVBl. S. 460) ist das Hessische Spielhallengesetz vom 28.06.2012 geändert worden.

Verlängerung der Sperrzeitverordnung

Im Gesetz und Verordnungsblatt vom 11.12.2017 ist die fünfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und der Änderung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 04. Dezember 2014 (GVBl. 2017, S. 396) öffentlich bekannt gemacht worden, mit der unter anderem die Sperrzeitverordnung über den 31.12.2017 hinaus für acht Jahre (31.12.2025) verlängert wurde.

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen

Die Verschärfung des hessischen Spielhallengesetzes war bereits 2012 beschlossen worden. Das Gesetz ist für Bestandsspielhallen aber erst jetzt von Relevanz, da die fünfjährige Übergangsfrist ausgelaufen ist. Das Gesetz erlaubt nur noch eine Spielhalle pro Gebäude, zwei Spielhallen müssen mindestens 300 Meter voneinander entfernt sein. Diese landrechtliche Vorgabe wird noch verstärkt durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der die Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen verschärft. Im Fokus stehen hier die Verhinderung von Glücksspielsucht und Wettsucht, die Begrenzung des Glücksspielangebots und die Überwachung  des Jugend- und den Spielerschutzes. Die entsprechende Verfassungskonformität der neuen Regelungen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bestätigt und die Verfassungsbeschwerden von vier Spielhallenbetreiberinnen aus Berlin, Bayern und dem Saarland zurückgewiesen.   Verbundverbot und Abstandsgebote sind verhältnismäßig. Sie sind ein geeignetes Mittel zur Erreichung der vom Gesetzgeber verfolgten legitimen Gemeinwohlziele, da sie die Bekämpfung der Spielsucht jedenfalls fördern. Mit der Reduzierung der Gerätehöchstzahl in Spielhallen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel der Suchtprävention durch Reduzierung der Anreize zu übermäßigem Spielen in den Spielhallen. Die Regelung ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet, da der Landesgesetzgeber davon ausgehen durfte, dass Anreize für die Spieler zum fortgesetzten Spielen in Spielhallen umso geringer sind, je weniger Geräte sich dort befinden.   Anlage: Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 07. März 2017 (1 BvR 1314/12, 1 BvR 1874/13, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1630/12)

Gewerberecht: Prostitutiertenschutzgesetz

Bereits mit Eildienstmitteilung Nr. 10 – ED 147 vom 12.08.2016 haben wir darüber informiert, dass das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) verabschiedet wurde und zum 01.07.2017 in Kraft tritt (BGBl. I 2016, S. 2372).

Einführung elektronischer Reisepass

  Der Deutsche Städte- und Gemeindebund, teilt Folgendes mit: „Zum 01.03.2017 soll der elektronische Reisepass (ePass 3.0) eingeführt werden, der teils ähnliche Funktionen wie der bereits seit geraumer Zeit ausgehändigte EPersonalauweis aufweisen wird. Bedauerlicherweise hat das zuständige Referat im BMI es bislang verabsäumt, hierzu Informationsmaterial an die Städte und Gemeinden auszureichen. Kontakte zur Bundesdruckerei haben zu Tage gebracht, dass umfangreiche Informationsmaterialien für Passbehörden und Bürger bereits seit geraumer Zeit versandfertig vorliegen. Der Bundesdruckerei wurde jedoch vom BMI bislang nicht gestattet, diese zu veröffentlichen. Dies ist umso misslicher, als dass die Vorlaufzeit für die Passbehörden mittlerweile sehr gering ist. Es ist jedoch mittlerweile gelungen, die Unterlagen direkt von der Bundesdruckerei zu erhalten.“ Diese Unterlagen sind beigefügt. 2017-02-10 Factsheet Reisepass 2017-02-10 Infoblatt Kundenstammänderung Reisepass 2017-02-10 Infoblatt Produktionsumstellung Reisepass 2017-02-10 Informationsschreiben Nr 1_2017_Reisepass

Hessisches Gaststättengesetz

Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gaststättengesetzes und der Hessischen Bauordnung ist im GVBl Nr. 22 vom 23.12.2016 S. 294 veröffentlicht. Die Begründung kann unter http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/9/03739.pdf abgerufen werden.

Spielhallenrecht

Verbindliche Ausführungsbestimmungen zu § 2 Abs. 2 HessSpielhG – Auswahlentscheidungen

Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen nach § 6 HLöG

hier: Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
vom 20.05.2015

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