Startseite Fachinformationen Fachinformationen Ordnungsrecht Prostituiertenschutzgesetz; hier: Fortbildungsangebot durch FIM (Frauenrecht ist Menschenrecht e. V.)

Prostituiertenschutzgesetz; hier: Fortbildungsangebot durch FIM (Frauenrecht ist Menschenrecht e. V.)

Aufgrund der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes vom 24.01.2018 (GVBl. S. 19) sind für den Vollzug der Abschnitte 2-5 und 7 des Prostitutionsschutzgesetzes mit Ausnahme der gesundheitlichen Beratung nach
§ 10 ProstSchG die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern zuständig.

Damit besteht auch eine Zuständigkeit in Bezug auf die Durchführung des Beratungsge-spräches und der Anmeldung von Prostituierten.

Das Beratungs- und Informationszentrum für Migrantinnen FIM – Frauenrechte ist Menschenrecht e. V. – bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage.

Dezernat 2 – Sie/Hg

 

Anlage: FIM Fortbildung Prostituiertenschutzgesetz 2018

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