Beamten- und Arbeitsrecht

Aktualisierte Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto
Die Hessische Landesregierung hat am 11.12.2017 die überarbeiteten Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (bisher Stand 16. Januar 2012 – StAnz. S. 290) für Beamtinnen und Beamte des Landes zur Kenntnis genommen. Die überarbeiteten Richtlinien sind zum 1.1.2018 in Kraft getreten und wurden im Staatsanzeiger Nr. 52 vom 25.12.2017 S. 1495 f. veröffentlicht. Die Richtlinien sind anliegend abrufbar. Nähere Informationen finden sich auch auf der Homepage des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) unter https://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=74da9a9d1b1037ce7db0205fee97d082
Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten: Zahlungsanspruch von 100 €/Monat
Das BVerwG hat in seinen Entscheidungen BVerwG 2 C 11.16; BVerwG 2 C 12.16 vom 06.04.2017 eine Entscheidung zur altersdiskriminierenden Besoldung und sich daraus ergebenden Schadensersatz getroffen.
Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen KV aufgrund des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld durch die Beihilfestellen
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat dem HSGB ein Informationsschreiben des GKV-Verbandes zum Verfahren der Beihilfestellen bei der Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld übermittelt – mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. Weiterleitung an die Beihilfestellen. 2017-07-19_GKV-SV an Ministerien_PUG
Vierte Verordnung zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung; Beschluss des Kabinetts vom 26. Juni 2017
Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung in der Fassung vom 15. Dezember 2009 (GVBl. I S. 758, 760), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218)
Infoblatt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur begrenzten Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weist darauf hin, dass seit März 2017 eine überarbeitete und aktualisierte Fassung des Informationsblattes zur begrenzten Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten vorliegt und bittet um entsprechende Kenntnisnahme.
Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Urlaubsverordnung vom 6. Mai 2017
– Gesetz- und Verordnungsblatt S. 82
Entschädigung für Vorsitzende für Einigungsstellen (§ 71 Abs. 7 Satz 2 HPVG)
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns mit Schreiben vom 16.05.2017 den Entwurf einer Neuregelung des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums des Innern und für Sport, der Staatskanzlei und der Fachministerien zur Stellungnahme bis zum 17. Juli 2017 zugereicht.
Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 39 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes (HBeamtVG) – Hessische Heilverfahrensverordnung (HHeilvfV)
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat den Entwurf der Verordnung zur Durchführung des § 39 des Beamtenstatusgesetzes – die Hessische Heilverfahrensverordnung mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 9. Februar 2017 vorgelegt. Da bisher lediglich die frühere bundesrechtliche Regelung in Landesrecht überführt wurde, besteht aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen dringender Regelungs- und Klärungsbedarf. Insofern wird erwähnt: “Trotz Änderung im Beihilferecht werden im Rahmen der Dienstunfallfürsorge stationäre Krankenhauskosten und die sog. „Wahlleistungen“ (Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweitbettzimmer) weiterhin ohne Eigenbeteiligung der Dienstunfallverletzten erstattet. Neu geregelt ist der Anspruch auf Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe. Die Kostenerstattung für einen stationären Sanatoriumsaufenthalt richtet sich nicht mehr nach dem Reisekostenrecht, damit das Leistungsniveau der Beihilfe nicht unterschritten wird. Detaillierte Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Pflegebedürftigkeit sind eingefügt.“ Ansonsten sind noch einige redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vorgenommen worden. Im Übrigen wird auf den v. g. Entwurf verwiesen und darum gebeten, evtl. Stellungnahmen und Anmerkungen zum Entwurf bis zum 30. Januar 2017 bei der Geschäftsstelle einzureichen, damit sie bei der Stellungnahme des HSGB berücksichtigt werden können. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mühlheim, den 16.12.20161-Bü/Sl
Verbändeanhörung zum Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung
Mit Schreiben vom 25. November 2016 hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport den Kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung in der Fassung vom 15. Dezember 2009 (GVBl. I S. 758, 760), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218) zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt. Stellungnahmefrist ist der 25. Januar 2017.
