Vergaberecht

Lkw-Kartell: Frist bis 05.05.2017 zur Beteiligung am Schadensgutachten
Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im sog. Lkw-Kartell ist es erforderlich, die Höhe bzw. eine Größenordnung des jeweiligen Schadens durch ein sog. ökonometrisches Schadensgutachten konkret zu beziffern.
Informationsveranstaltung zum LKW-Kartell
Mit dem Erlass der Bußgeldentscheidung vom 19.07.2016 hat die EU-Kommission die führenden LKW-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco mit einem Bußgeld von 2,93 Mrd. Euro für Kartellabsprachen in dem Zeitraum Januar 1997 bis Januar 2011 geahndet. Vor diesem Hintergrund bietet die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held gemeinsam mit Lademann & Associates GmbH eine Informationsveranstaltung zum LKW-Kartell in Berlin am Mittwoch, den 26.04.2017, an. Bei dieser Veranstaltung soll über die Rechtslage, die Chancen und Risiken der Anspruchsdurchsetzung als auch über die ökonomischen Fragestellungen informiert werden. In Anlage ist ein Flyer mit weiteren Informationen und den Anmeldebedingungen enthalten. Die Anmeldung hat bis spätestens zum 19.04.2017 zu erfolgen. Wir bitten um Beachtung. Dezernat 2 – Sie/Pö LKW-KartellInformationsveranstaltung
Feuerwehrbeschaffungskartell: Beendigung der Zertifizierung durch die ZERT-BAU GmbH für Fahrzeuge der Rosenbauer Gruppe
Durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund wurden wir darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Feuerwehrbeschaffungskartell das Unternehmen Rosenbauer mit Ablauf des Jahres 2010 die vergaberechtliche Zertifizierung (Überprüfung der Bieterzulässigkeit) beendet hat und damit den Nachweis der vergaberechtlichen Selbstreinigung erfüllt hat. In kommunalen Vergabeverfahren ist im Falle der Beteiligung die Rosenbauer Deutschland GmbH, die Rosenbauer International AG sowie die Rosenbauer Karlsruhe GmbH & Co. KG (früher Metz) zum Nachweis der Bieterreinigung zukünftig eine Präqualifizierungsbescheinigung der IHK vorzulegen. Wir bitten um Beachtung. FWBK Beendigung der Zertifizierung 0602
LKW-Kartell: Onlineabfrage zur Beteiligung am Schadensgutachten
Wie bereits in unseren bisherigen Mitteilungen dargestellt, beabsichtigen die kommunalen Spitzenverbände und der VKU in Sachen „LKW-Kartell“ die Beauftragung eines Schadensgutachtens durch das Büro Lademann & Associates in Hamburg. Das Gutachten kann allerdings nur dann beauftragt werden, wenn sichergestellt ist, dass die zur Finanzierung des Gutachtens erforderliche Mindestteilnehmerzahl von etwa 400 Kommunen/kommunalen Unternehmen erreicht wird. Um einen entsprechenden Überblick zu erhalten, werden daher alle am Gutachten interessierte Kommunen gebeten, sich bis spätestens 24.02.2017 an einer Onlineabfrage zu beteiligen. Die Registrierung/Interessenbekundung ist unter nachfolgendem Link vorzunehmen: https://d204.keyingress.de/?i_survey=2__70432e273a80b127e3c02831fa0de28c Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der VKU vom 02.02.2017. RS_BV_LKW_Kartell_1011
Feuerwehrbeschaffungskartell: Endabrechnung bringt Kommunen nochmalige Ausschüttung in Höhe von über zwei Millionen Euro
In der Zeit vom Oktober 1998 bis Mai 2009 haben sich die vier führenden Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen (über 7,5 t) zu einem wettbewerbswidrigen Kartell zusammengeschlossen. Das Bundeskartellamt hat Anfang 2011 festgestellt, dass die vier Unternehmen Albert Ziegler GmbH & Co. KG, die Rosenbauer Internationale AG/Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, die Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH sowie die Schlingmann GmbH & Co. KG im o. g. Zeitraum ein verbotenes Preis- und Quotenkartell praktiziert und den Markt für Feuerwehrfahrzeuge wettbewerbswidrig untereinander aufgeteilt haben. Das Bundeskartellamt hat daraufhin Bußgelder in einer Gesamthöhe von 50,5 Mio. Euro gegen die beteiligten Unternehmen verhängt. Aufgrund der Kartellabsprachen bestand die Möglichkeit des Entstehens überhöhter Beschaffungspreise bei den Kommunen. Um lange Gerichtsverfahren zu vermeiden, haben die kommunalen Spitzenverbände daher mit den Unternehmen Verhandlungen über einen möglichen außergerichtlichen Schadensausgleich aufgenommen. Nach intensiven Verhandlungen konnte dabei eine Einigung mit den beteiligten Unternehmen Rosenbauer, Iveco Magirus und Schlingmann im Rahmen einer außergerichtlichen Schadensregulierung vereinbart werden. In diesem Rahmen wurde an die beteiligten Kommunen ein Betrag in Höhe von ca. 4,1 Mio. Euro ausgezahlt. Über das entsprechende Regulierungsverfahren und die Antragstellung haben wir ausführlich informiert und die Kommunen sind entsprechend entschädigt worden. Nunmehr ist uns von Seiten der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt worden, …
LKW-Kartell: Aktueller Sachstand und weitere Informationen
Nachfolgend möchten wir über die aktuellen Entwicklungen sowie über Einzelaspekte zum LKW-Kartell informieren. 1. Beauftragung eines Schadensgutachtens Der VKU sowie die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, gemein-sam ein ökonometrisches Schadensgutachten zum LKW-Kartell zu beauftragen. Im Rahmen einer im November durchgeführten Auswahlsitzung haben verschiedene Gutachter ihre Konzepte und methodischen Überlegungen zur Erstellung eines solchen Gutachtens vorgestellt. Nach Auswertung der Konzepte sowie einer Prüfung der fachlichen Eignung haben sich die Verbände entschieden, das Gutachten durch das Büro Lademann & Associates, Hamburg, erstellen zu lassen. Es ist beabsichtigt, allen interessierten Mitgliedsunternehmen sowie Städten, Kreisen und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, die Gutachtenergebnisse für die weitere Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie für etwaige außergerichtliche Verhandlungen mit den Kartellanten nutzbar zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Zurverfügungstellung der Gutachtenergebnisse nur gegen Kostenbeteiligung möglich sein wird. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden kann, wie viele Unternehmen bzw. Kommunen das Gutachten tatsächlich in Anspruch nehmen werden, kann noch keine verbindliche Aussage zur konkreten Höhe der Kosten getroffen werden. Da sich aber die Kostenbeteiligung auch an der finanziellen Betroffenheit der Unternehmen bzw. Kommunen orientieren wird, ist derzeit im Ergebnis von eher niedrigen Kosten im dreistelligen Eurobereich pro betroffenes Fahrzeug bzw. im vierstelligen Eurobereich …
LKW-Kartell: Aktuelle Hinweise – Verjährungseinredeverzichtserklärung
In Ergänzung zu unseren bisherigen Eildienstmitteilung Nr. 13 – ED 197 vom 16.11.2016 zum LKW-Kartell verweisen wir auf das beigefügte Schreiben der kommunalen Spitzenverbände vom 10.11.2016 und der Problematik der Verjährung. Diesem Schreiben ist eine Verjährungseinredeverzichtserklärung beigefügt, die im Bedarfsfall mit dem entsprechenden Unternehmen abzuschließen ist. Wir bitten um Beachtung Dezernat 2 – Sie/Pö
EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen LKW-Kartell
Die EU-Kommission hat gegen die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF wegen eines Verstoßes gegen EU-Kartellvorschriften am 19.07.2016 eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 2,927 Mrd. Euro verhängt.
