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Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass)

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ergänzend zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz den Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) mit Datum vom 02.12.2015 veröffentlicht.

Der Erlass tritt am 01.01.2016 in Kraft und wird im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

Vergabeerlass

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