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Wettbewerbsregister: Finale Registrierungsphase

Bereits mit unserer Eildienstmitteilung vom 22.04.2021 (Mitteilung Nr. 100) und Eildienstmitteilung vom 19.05.2021 (Mitteilung Nr. 7) haben wir darauf hingewiesen, dass das Bundeskartellamt mit der Registrierung der öffentlichen Auftraggeber für das Wettbewerbsregister begonnen hat. Die Registrierung für das Wettbewerbsregister ist notwendig, um das Web-Portal der Registerbehörde für Abfragen in Vergabeverfahren nutzen zu können, um festzustellen, ob Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen.

Start der Registrierung der öffentlichen Auftraggeber für das Wettbewerbsregister

Bereits mit unserer Eildienstmitteilung vom 22.04.2021 (Mitteilung Nr. 100) haben wir darauf hingewiesen, dass das Bundeskartellamt mit der Registrierung der öffentlichen Auftraggeber für das Wettbewerbsregister begonnen hat. Die Registrierung für das Wettbewerbsregister ist notwendig, um das Web-Portal der Registerbehörde für Abfragen in Vergabeverfahren nutzen zu können, um festzustellen, ob Ausschlussgründe i.S.d. § 123 und § 124 GWB vorliegen.

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