Ergänzend zu dem novellierten HVTG ist nunmehr auch ein neuer gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) auf der Internetseite der Auftragsberatungsstelle Hessen (ABSt Hessen) bekannt gemacht worden.
Der Vergabeerlass tritt am 01.09.2021 in Kraft und ist daher für Vergabeverfahren, die ab dem 01.09.2021 eingeleitet werden, anzuwenden.
Den neuen Vergabeerlass können Sie der Anlage entnehmen.
Wir bitten um Beachtung.
Anlage: Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen
