Das Thema Barrierefreiheit wird bei der Erstellung der Vergabeunterlagen in zwei Bereichen integriert. Zum einen werden in die Leistungsbeschreibung die allgemeinen und produktbezogenen Anforderungen zur Barrierefreiheit aufgenommen, die notwendig einzuhalten sind. In der Leistungsbewertung wird dann entsprechend bewertet, inwieweit der Bieter das Thema Barrierefreiheit in seinen Leistungsprozessen für das ausgeschriebene Informations- und Kommunikationstechnik-System berücksichtigt.
Die Informationsbroschüre gibt damit Hinweise zur Formulierung der Leistungsbeschreibung sowie der Leistungsbewertung zur Beschaffung eines barrierefreien IKT-Systems.
Wir bitten um Beachtung.
