Vergaberecht

Handlungsleitlinien bei Vergabeverfahren im Auftrag des Bundes sowie bei Zuwendungen aus Bundesmitteln
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat uns „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ übersandt. Die Handlungsempfehlungen bzw. verbindlichen Handlungsleitlinien sind bei Vergabeverfahren im Auftrag des Bundes sowie bei Zuwendungen aus Bundesmitteln zu beachten, für alle übrigen Vergabeverfahren sind diese Handlungsleitlinien nicht anzuwenden. Die Handlungsleitlinien werden nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 14.07.2020 wirksam. Die verbindlichen Handlungsleitlinien können Sie der Anlage entnehmen. Wir bitten um Beachtung. Anlage: Handlungsleitlinien
Vergaberecht: Vergaberechtliche Erleichterungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in Hessen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat am 20.04.2020 zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in Hessen den als Anlage beigefügten Erlass veröffentlicht (III 4-120-d-01-04#001). Die in dem Erlass in Bezug genommene Mitteilung der EU-Kommission im Amtsblatt der EU vom 01.04.2020 (2020/C 108 I/01) sowie das darin erwähnte Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 19.03.2020 (20601/000#003) und der Erlass des Hessischen Finanzministeriums vom 24.03.2020 (O 1080 A-101-IV 6d) sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Wir bitten um Beachtung. Anlagen: Amtsblatt der Europäischen UnionHMF Digitale Angebotsabgage bei Baumaßnahmen des Bundes und des LandesHMWEVW Öffentliches AuftragswesenRundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
VOB/A 2019 BMI-Auslegungserlass
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Datum vom 26.02.2020 einen Auslegungserlass zur VOB/A veröffentlicht (Az.: 70421/2#1 ff.).
Lkw-Kartell: Weiterer Umgang mit möglichen Kartellschäden sowie Verlängerung der Verjährungsverzichtserklärungen
Aufgrund einer möglichen Verjährung von Ansprüchen aus dem sog. Lkw-Kartell weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine Verlängerung von am 31.12.2017 auslaufenden Verjährungsverzichtserklärungen dringend notwendig ist.
Lkw-Kartell: Neue Entwicklungen und Anspruchssicherung
Ergänzend zu den bisherigen Informationen in Sachen Lkw-Kartell haben die
kommunalen Spitzenverbände und der VKU Informationen mit Hinweisen zur Sicherung von Ansprüchen und zu bestehenden Verjährungsrisiken veröffentlicht. Diese Schreiben stehen Ihnen im Mitgliederbereich zur Verfügung (Downloads) und können mit Ihrer Zugangsberechtigung eingesehen werden.
Vergabe von Rettungsdienstleistungen
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat seinen Vorlagebeschluss vom 12. Juni 2017, Az.: VII Verg 34/16, an den Europäischen Gerichtshof in Sachen „Vergabe von Rettungsdienstleistungen“ veröffentlicht.
Auslegung des reformierten Vergaberechts für die Vergabe von Bauleistungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mit Datum vom 16. Mai 2017 einen Erlass zur Auslegung des reformierten Vergaberechts für die Vergabe von Bauleistungen veröffentlicht. Insbesondere erhält der Erlass Hinweise zu einzelnen Auslegungsfragen, die sich durch die Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 ergeben haben. Pöhlker Maier Anlage: Erlass vom 16.05.2017
Lkw-Kartell: Fristverlängerung und FAQ-Liste
In Sachen Lkw-Kartell möchten wir darauf hinweisen, dass die ursprünglich bis zum 5. Mai 2017 datierte Frist zur kommunalen Beteiligung am Schadensgutachten in Absprache mit dem Gutachter (Lademann & Associates) um eine Woche auf den 12. Mai 2017 verlängert wird. Aufgrund der vermehrten Anfragen zur geplanten Datenerhebung und Abwicklung des Schadensgutachtens wurden in Abstimmung mit dem Gutachter wichtige Fragen und Antworten in der als Anlage beigefügten „FAQ-Liste“ zusammengestellt. FAQ Fragen Gutachten 28.04.2017
Lkw-Kartell: Frist bis 05.05.2017 zur Beteiligung am Schadensgutachten
hier: Möglichkeit der Zahlung per Überweisung
