Startseite Fachinformationen Fachinformationen Vergaberecht Lkw-Kartell: Frist bis 05.05.2017 zur Beteiligung am Schadensgutachten

Lkw-Kartell: Frist bis 05.05.2017 zur Beteiligung am Schadensgutachten

 

Nach Information des Deutschen Städte- und Gemeindebundes kann eine Zahlung für das Gutachten des Büro Lademann auch per Überweisung erfolgen. In diesem Fall muss § 7 der Teilnehmervereinbarung geändert werden. Wir bitten insofern um Beachtung der beigefügten Information.

Lkw-Kartell Beteiligung am Schadensgutachten 2004

Nach oben scrollen