Kommunalfinanzen Arbeitshilfen

Aufkommensneutrale Grundsteuer in Hessen?
Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat vorab darüber informiert, dass es am heutigen Mittwoch die Städte und Gemeinden in Hessen über die Empfehlung des Landes zum aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer informiert.
Kommunale Finanzplanung bis 2027
Die kommunalen Haushalte werden stark durch das Zusammenspiel von eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde, Schlüsselzuweisungen und Umlagen bestimmt.
Kommunale Finanzplanung bis 2026
Die kommunalen Haushalte werden stark durch das Zusammenspiel von eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde, Schlüsselzuweisungen und Umlagen bestimmt. Dazu hat die Geschäftsstelle eine Excel-Arbeitshilfe erarbeitet und die aktuellen Finanzplanungsdaten eingefügt.
Kommunale Finanzplanung bis 2025
Die kommunalen Haushalte werden stark durch das Zusammenspiel von eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde, Schlüsselzuweisungen und Umlagen bestimmt. Dazu hat die Geschäftsstelle eine Excel-Arbeitshilfe erarbeitet und die aktuellen Finanzplanungsdaten eingefügt.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung ab 2023 – Infos und Austausch zu kommunalen Problemen
Spätestens 2023 greifen die neuen Regelungen für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Arbeitsergebnisse und aktuelle Unterlagen finden Sie hier. Insbesondere tauscht sich der HSGB eng mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen zu umsatzsteuerlichen Fragen aus. Arbeits- und Zwischenergebnisse geben wir regelmäßig bekannt.
Kommunale Finanzplanung bis 2025
Die kommunalen Haushalte werden stark durch das Zusammenspiel von eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde, Schlüsselzuweisungen und Umlagen bestimmt. Dazu hat die Geschäftsstelle eine Excel-Arbeitshilfe erarbeitet und die aktuellen Finanzplanungsdaten eingefügt.
Festsetzung von Zinsen nach § 233a ff. – hier Schreiben des BMF
Mit ED-Meldung 203 vom 15.09.2021 hatten wir bereits Empfehlungen zur Verzinsungshandhabung aufgrund des Urteils des BVerfG gegeben. Das neue Schreiben des BMF untermauert unsere Empfehlungen nunmehr.
Zinsen nach § 233a AO: Vorläufige Handlungsempfehlung aus Baden-Württemberg
Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg haben mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Zinssatzes bei Erstattungs- und Nachzahlungszinsen eine ausführliche Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten und Handlungsmöglichkeiten erstellt, die allen Mitgliedsverbänden des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, also auch den Mitgliedern unseres Verbandes, zur Verfügung steht. Sie kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Anlage: StT GT Vorläufige Handlungsempfehlung Zinsen
Liquiditätsnachweise für Aufsichtsbehörde und Vertretungskörperschaft
Laut Finanzplanungserlass vom 1.10.2020 sollen die Gemeinden zum 31.1. bzw. 30.4.2021 über ihre Liquidität berichten. Auch taucht im Finanzplanungserlass immer wieder der Terminus der „ungebundenen Liquidität“ auf. Aber wie ermittelt man die?
