Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Sicherheit: Arbeitshilfe Veranstaltungen veröffentlicht
Die sichere Planung und Durchführung einer Veranstaltung liegt im Interesse aller Akteure in den Kommunen. Eine fortlaufende und frühzeitige Abstimmung zwischen allen Beteiligten ist unverzichtbar, um beispielsweise Volksfeste möglichst gefahrlos zu gestalten. Daher ist es wichtig, dass der Veranstalter wesentliche Änderungen der bisherigen der bisherigen Konzeption …
Keine Verpflichtung einer Kommune zur Fortführung eines Großmarktes
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Entscheidung vom 24.04.2024 (Az.: 8 CN 1.23) den Antrag eines Marktbetreibers auf Fortführung eines als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarktes abgelehnt. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichte eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen.
Cannabisgesetz in Kraft getreten
Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.
Keine Öffnung von Mini-Supermärkten an Sonn- und Feiertagen
Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 22.12.2023 (Az.: 8 B 77/22) entschieden, dass die Öffnung von ohne Personal betriebener Verkaufsmodule an Sonn- und Feiertagen gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz verstößt und deshalb zu schließen sind.
Brand- und Katastrophenschutz: Hinweise zum Einbruchschutz in Feuerwehrhäusern
Mit Schreiben vom 06.12.2023 hat uns das Hessische Ministerium des Innern und für Sport das nachfolgende Informationsschreiben zum Einbruchschutz in Feuerwehrhäusern übersandt.
Hundeverordnung, Hundestatistik für das Jahr 2024
Für den Berichtszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2024 bis zum 31.03.2025 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.12.2023 sowie dem Meldebogen für Hunde 2024. Mit der Bitte um Beachtung. AnlagenAnschreiben Hundestatistik 2024Hunde-Statistik 2024
Vollzugshinweise des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu Verbundspielhallen, § 13 HSpielhG
Das Hessische Innenministerium hat an alle Regierungspräsidien ergänzend zum Merkblatt zur Auslegung des § 13 Hessisches Spielhallengesetz (HSpielhG) nunmehr weitere Hinweise zum Umgang mit Alterlaubnissen und bezüglich der Neuerteilung von Erlaubnis nach § 13 HSpielhG erarbeitet. Das Innenministerium hat hierbei mehrere Hinweise zur Sach- und Rechtslage bei der Abwicklung der Antragsverfahren betreffend Verbundspielhallen zusammengestellt. Hierbei werden Vorschläge zum Umgang mit den Alterlaubnissen und für die Neuerteilung von Erlaubnissen gemacht. Gerade in Bezug auf erteilte Mehrfachkonzessionen wird die Problematik des Erlöschens bzw. der Aufhebung der Alterlaubnisse im Rahmen der §§ 48,49 HVwVfG erörtert. Da in der Regelung des § 13 HSpielhG kein zwingendes Erlöschen von in der Vergangenheit erteilten Erlaubnissen enthalten ist, sind diese zu widerrufen. Aufgrund der Frist in § 49 Abs. 2 S. 2 HVwVfG kann ein Widerruf nur innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach Kenntnisnahme erfolgen. Insofern bitten wir um entsprechende Beachtung. Des Weiteren hat das Innenministerium ein Musterschreiben für die Kommunen vorbereitet, das entsprechend verwendet werden kann. In Anlage ist zum einen das Anschreiben an die Regierungspräsidien enthalten, die Vollzugshinweise als auch das entsprechende Musterschreiben. Wir bitten um Kenntnisnahme. Anlagen:AnschreibenMusterschreibenVermerk
Sonderförderprogramm „Sirenen in Hessen“
Von Seiten des Ministeriums des Innern und für Sport wurden wir darauf hingewiesen, dass neben dem Sonderförderprogramm „Sirenen des Bundes“ nunmehr auch ein Sonderförderprogramm „Sirenen in Hessen“ gestartet wurde.
Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
Von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde uns eine Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Hygienekonzepts für die freiwilligen Feuerwehren übersandt.
Checkliste für Kontrollen von Gaststätten mit Spielgeräten und Handout für Betreiber von Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringem Mindestabstand
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat auch für die Kontrollen von Gaststätten mit Geldspielgeräten eine Checkliste erstellt. Diese Checkliste soll eine Hilfestellung für die Vollzugsbehörden bei der glücksspielrechtlichen Kontrolle von Gaststätten mit Spielgeräten bieten, damit möglichst einfach festgestellt werden kann, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Des Weiteren soll hiermit eine einheitliche Handhabung in Hessen erreicht werden.
