Des Weiteren wurde uns von Seiten des Hessischen Innenministeriums ein Handout – Rechtsschulung der Betreiberinnen und Betreiber von Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand – zugeleitet. Zum Betrieb einer Verbundspielhalle bzw. von Spielhallen mit geringerem Mindestabstand von 300 m Luftlinie ist ein besonderer Sachkundenachweis notwendig. Dieses Handout beschäftigt sich mit den notwendigen Vorgaben für diesen besonderen Sachkundenachweis.
Sowohl die Checkliste für die Kontrollen von Gaststätten mit Spielgeräten als auch das Handout für den besonderen Sachkundenachweis für die Betreiber von Spielhallen sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Checkliste Gaststätten
Handout Rechtsschulung Spielhallen Mindesabstand
