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Kommunalverfassungsrecht / Kommunalwahlrecht

7. Verordnung zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 25.05.2020 in Kraft getreten

Die 7. Verordnung zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 25.05.2020 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt am 05.06.2020 veröffentlicht worden und mit Wirkung zum 06.06.2020 in Kraft getreten (GVBl S. 367).

Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften

Wie bereits mit unserer Sofortinfo vom 11.05.2020 mitgeteilt, hat der Hessische Landtag am 06.05.2020 den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften und zwei damit im Zusammenhang stehenden Änderungsanträge verabschiedet.

HGO-Novelle 06.05.2020

Dr Hessische Landtag hat am 06.05.2020 den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften und zwei damit im Zusammenhang stehende Änderungsanträge verabschiedet.

Zweite Auslegungshinweise zum Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24.03.2020 (GVBl. 201)

Ergänzend zu unseren Auslegungshinweisen vom 31.03.2020 (eingestellt auf unserer Homepage im Mitgliederbereich und dort unter „Corona-Virus“) geben wir in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport weitere Hinweise zu den neuen Regelungen, die sich insbesondere aus der Beratungspraxis ergeben haben.

Auslegungshinweise zum Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen (Drs. 20/2591) vom 24.03.2020 (GVBl S. 201)

Mit Veröffentlichung vom 27.03.2020 im GVBl, S. 201 ist das vorstehend aufgeführte Gesetz am 28.03.2020 in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 51 a HGO ergeben sich in der Beratungspraxis Auslegungsfragen.

Anwendung von § 51 a HGO betreffend Ortsbeiräte

Soweit einem Ortsbeirat Angelegenheiten zur endgültigen Entscheidung übertragen wurden, stellt sich die Frage, wie in diesem Sachverhalt § 51 a HGO auszulegen ist.

Auslegungshinweise zum Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen (Drs. 20/2591) vom 24.03.2020 (GVBL S. 201), hier: Erlass des HMdIuS zur Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bürgerentscheiden vom 27.03.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Erlass vom 27.03.2020 Auslegungshinweise zur neu geregelten Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bügerentscheiden (§ 150 HGO) gegeben.

Wahlrecht

Verschiebung von Bürgermeisterdirektwahlen und Bürgerentscheiden auf Grund des Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen vom 24. März 2020 (GVBl. S. 201) -§ 150 HGO

Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen

Der Hessische Landtag hat am 24.03.2020 das Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen beschlossen (Drs.: 20/2591).

Wahlrecht: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften

Im Eildienst Nr. 15 vom 17.12.2019 (Mitteilung Nr. 179) haben wir berichtet, dass sich derzeit der Gesetzentwurf zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften (Landtagsdrucksache 20/1644) im Gesetzgebungsverfahren befindet. Wahlrechtlicher Schwerpunkt der Novelle ist die beabsichtigte gleichzeitige Durchführung der Ausländerbeiratswahlen mit den Kreis-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahlen.

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