Die kommunale Familie
Den Städten, Gemeinden und Landkreisen steht nach der Verfassung des Landes Hessen sowie nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ein historisch gewachsenes Selbstverwaltungsrecht zu. Hierdurch wird den Städten und Gemeinden sowie den Landkreisen die Zuständigkeit für alle Aufgaben der örtlichen Ebene garantiert.
Die vorliegende Broschüre informiert über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen und gibt einen Überblick, welche Bedeutung den Kommunen in Hessen zukommt und was sie für ihre Bürgerinnen und Bürger leisten.
